Für das Jahr 2025 sind keine weiteren Termine und Vorträge geplant.
Freuen Sie sich bereits jetzt auf interessante Veranstaltungen im nächsten Jahr. Die Termine werdne wir bald an dieser Stelle veröffentlichen.
Zum 01.06.2025 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in Kraft getreten.
Dadurch wurde die Gerichtsgebührenhaftung des Betreuten an die der Haftung des Betreuten für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers angeglichen. Gemäß § 1880 Abs. 2 BGB hat der Betreute sein Vermögen nach Maßgabe des § 90 SGB XII einzusetzen. Der Freibetrag verringert sich dadurch von 25.000,00 € auf 10.000,00 €.
Für laufenden Betreuungen sind die am 01.01.2025 für das Jahr 2025 fällig gewordenen Jahresgebühren noch nach altem Recht abzurechnen (§ 134 Abs. 1 Satz 4 GNotKG).
Bezüglich der neuen Betreuungen, die ab 01.06.2025 eingerichtet werden, werden dann bereits Kosten erhoben, wenn das Vermögen über dem Schonfreibetrag von10.000,00 € liegt, bzw. nach Maßgabe von § 1880 Abs. 2 BGB der Betroffene nicht mittellos ist.
Seit dem 15.01.2025 ist die elektronische Patientenakte aktiv. Informationen zu den Möglichkeiten für die Arbeit von rechtlichen Betreuern hat, wie die elektronische Patientenakte genutzt werden kann und wie die Betreuten informierte werden können, hat der Komunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg in Abstimmung mit der AOK zusammengestellt.
Die Informationen erhalten Sie unter dem Link
https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de/wissensportal-fuer-ehrenamtliche-betreuer/im-blick-1#c29265
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Anzahl der Unterhalts- berechtigten Personen |
Pfändungsfreigrenze bis 30.06.2025 |
Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2025 |
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Keine Unterhalts- zahlungen |
1.499,99 € |
1.599,99 € |
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Eine unterhatsberechtigte Person |
2.059,99 € |
2.149,99 € |
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Zwei unterhatsberechtigte Personen |
2.369,99 € |
2.469,99 € |
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Drei unterhatsberechtigte Personen |
2.679,99 € |
2.799,99 € |
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Vier unterhatsberechtigte Personen |
2.999,99 € |
3.119,99 € |
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Fünf unterhatsberechtigte Personen |
3.309,99 € |
3.449,99 € |