20.10.2025 Betreuerstammtisch zum Thema "Was mache ich, wenn mein Betreuter Schulden hat?"
P-Konto, Zwangsvollstreckung, Umgang mit Inkasso-Büros,...
Referent: Stefan Kümmerle, Schuldnerberatung, Landratsamt Hohenlohekreis
Ort: Altenheim Öhringen, Konferenzraum, Krankenhausstraße 14 in 74613 Öhringen
Beginn: 18:30 Uhr
Hinweis: Rechtzeitige Anmeldung erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist
22.10.2025 Betreuerstammtisch zum Thema "Was mache ich, wenn mein Betreuter Schulden hat?"
P-Konto, Zwangsvollstreckung, Umgang mit Inkasso-Büros,...
Referent: Stefan Kümmerle, Schuldnerberatung, Landratsamt Hohenlohekreis
Ort: St. Paulus Künzelsau, Gemeindesaal, Hallstattweg 13, 74653 Künzelsau
Beginn: 18:30 Uhr
Hinweis: Rechtzeitige Anmeldung erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist
Zum 01.06.2025 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in Kraft getreten.
Dadurch wurde die Gerichtsgebührenhaftung des Betreuten an die der Haftung des Betreuten für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers angeglichen. Gemäß § 1880 Abs. 2 BGB hat der Betreute sein Vermögen nach Maßgabe des § 90 SGB XII einzusetzen. Der Freibetrag verringert sich dadurch von 25.000,00 € auf 10.000,00 €.
Für laufenden Betreuungen sind die am 01.01.2025 für das Jahr 2025 fällig gewordenen Jahresgebühren noch nach altem Recht abzurechnen (§ 134 Abs. 1 Satz 4 GNotKG).
Bezüglich der neuen Betreuungen, die ab 01.06.2025 eingerichtet werden, werden dann bereits Kosten erhoben, wenn das Vermögen über dem Schonfreibetrag von10.000,00 € liegt, bzw. nach Maßgabe von § 1880 Abs. 2 BGB der Betroffene nicht mittellos ist.
Seit dem 15.01.2025 ist die elektronische Patientenakte aktiv. Informationen zu den Möglichkeiten für die Arbeit von rechtlichen Betreuern hat, wie die elektronische Patientenakte genutzt werden kann und wie die Betreuten informierte werden können, hat der Komunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg in Abstimmung mit der AOK zusammengestellt.
Die Informationen erhalten Sie unter dem Link
https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de/wissensportal-fuer-ehrenamtliche-betreuer/im-blick-1#c29265
Anzahl der Unterhalts- berechtigten Personen |
Pfändungsfreigrenze bis 30.06.2025 |
Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2025 |
Keine Unterhalts- zahlungen |
1.499,99 € |
1.599,99 € |
Eine unterhatsberechtigte Person |
2.059,99 € |
2.149,99 € |
Zwei unterhatsberechtigte Personen |
2.369,99 € |
2.469,99 € |
Drei unterhatsberechtigte Personen |
2.679,99 € |
2.799,99 € |
Vier unterhatsberechtigte Personen |
2.999,99 € |
3.119,99 € |
Fünf unterhatsberechtigte Personen |
3.309,99 € |
3.449,99 € |