Betreuungsverein im Hohenlohekreis e.V.
Betreuungsverein im Hohenlohekreis e.V.

Aktuelle Termine

16.03. und 17.03.2026 Einführungsveranstaltung zum Betreuungsrecht

für Interessierte und neu zum Betreuer bestellte Personen

 

Ort: Altenheim Öhringen, Konferenzraum, Krankenhausstr. 14 in 74613 Öhringen

Beginn: 19.00 Uhr an beiden Abenden

Rechtzeitige Anmeldung erforderlich, da Teilnehmerzahl begrenzt.

 

 

 

08.04.2026 Besuch des stationären Hospizes St. Elisabeth in Künzelsau

Silke Feinauer gewährt uns Einblick in die Räumlichkeiten, die Philosophie und die Arbeit des stationären Hospizes. 

 

Ort: Hospiz St. Elisabeth, Rösleinsbergstr. 29 in 74653 Künzelsau

Beginn: 10.00 Uhr

Rechtzeitige Anmeldung erforderlich, da Teilnehmerzahl sehr begrenzt. 

 

 

 

21.04.2026 Betreuerstammtisch zum Thema „Behindertentestament“ 

Dieser Betreuerstammtisch richtet sich hauptsächlich an Eltern behinderter Kinder. Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht, informiert über die Möglichkeiten der testamentarischen Gestaltung, um das elterliche Vermögen für die Familie, sowie für die Organisation der Betreuung von Menschen mit Behinderung optimal zu erhalten 

 

Ort: Neuenstein, Evangelisches Gemeindehaus, Hintere Str. 34, 74632 Neuenstein

Beginn: 18.30 Uhr

Rechtzeitige Anmeldung erforderlich!

 

 

 

28.09. und 29.09.2026 Einführungsveranstaltung zum Betreuungsrecht

für Interessierte und neu zum Betreuer bestellte Personen

 

Ort: Max-Richard und Renate-Hofmann-Haus, Hallstattweg 34 in 74653 Künzelsau

Beginn: 19.00 Uhr an beiden Abenden

Rechtzeitige Anmeldung erforderlich, da Teilnehmerzahl begrenzt.

 

 

 

19.10.2026 Betreuerstammtisch zum Thema: „Schwerbehindertenrecht“ 

Grundlagen, Sinn und Zweck des Schwerbehindertenausweises, Vorteile und Nachteile für die Betroffenen

 

Referent: Mitarbeiter*in Versorgungsamt, Landratsamt Hohenlohekreis

Ort: St. Paulus Künzelsau - Gemeindesaal, Hallstattweg 13, 74653 Künzelsau 

Beginn: 18.30 Uhr 

Rechtzeitige Anmeldung erforderlich!

 

 

 

21.10.2026 Betreuerstammtisch zum Thema: „Schwerbehindertenrecht“ 

Grundlagen, Sinn und Zweck des Schwerbehindertenausweises, Vorteile und Nachteile für die Betroffenen

 

Referent: Mitarbeiter*in Versorgungsamt, Landratsamt Hohenlohekreis

Ort: Altenheim Öhringen, Konferenzraum, Krankenhausstr. 14 in 74613 Öhringen

Beginn: 18.30 Uhr

Rechtzeitige Anmeldung erforderlich!

 

Absenkung des Freibetrags für Gerichtskosten in Betreuungsangelegenheiten

 

Zum 01.06.2025 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in Kraft getreten.

 

Dadurch wurde die Gerichtsgebührenhaftung des Betreuten an die der Haftung des Betreuten für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers angeglichen. Gemäß § 1880 Abs. 2 BGB hat der Betreute sein Vermögen nach Maßgabe des § 90 SGB XII einzusetzen. Der Freibetrag verringert sich dadurch von 25.000,00 € auf 10.000,00 €.

 

Für laufenden Betreuungen sind die am 01.01.2025 für das Jahr 2025 fällig gewordenen Jahresgebühren noch nach altem Recht abzurechnen (§ 134 Abs. 1 Satz 4 GNotKG).

 

Bezüglich der neuen Betreuungen, die ab 01.06.2025 eingerichtet werden, werden dann bereits Kosten erhoben, wenn das Vermögen über dem Schonfreibetrag von10.000,00 € liegt, bzw. nach Maßgabe von § 1880 Abs. 2 BGB der Betroffene nicht mittellos ist.

Elektronische Patientenakte

 

Seit dem 15.01.2025 ist die elektronische Patientenakte aktiv. Informationen zu den Möglichkeiten für die Arbeit von rechtlichen Betreuern hat, wie die elektronische Patientenakte genutzt werden kann und wie die Betreuten informierte werden können, hat der Komunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg in Abstimmung mit der AOK zusammengestellt. 

Die Informationen erhalten Sie unter dem Link

https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de/wissensportal-fuer-ehrenamtliche-betreuer/im-blick-1#c29265

 

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2025

 

Anzahl der Unterhalts-

berechtigten Personen

Pfändungsfreigrenze

bis 30.06.2025

Pfändungsfreigrenze 

ab 01.07.2025

Keine Unterhalts-

zahlungen

1.499,99 €

1.599,99 €

Eine unterhatsberechtigte

Person

2.059,99 €

2.149,99 €

Zwei unterhatsberechtigte

Personen

2.369,99 €

2.469,99 €

Drei unterhatsberechtigte

Personen

2.679,99 €

2.799,99 €

Vier unterhatsberechtigte

Personen

2.999,99 €

3.119,99 €

Fünf unterhatsberechtigte

Personen

3.309,99 €

3.449,99 €

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