16.03. und 17.03.2026 Einführungsveranstaltung zum Betreuungsrecht
für Interessierte und neu zum Betreuer bestellte Personen
Ort: Altenheim Öhringen, Konferenzraum, Krankenhausstr. 14 in 74613 Öhringen
Beginn: 19.00 Uhr an beiden Abenden
Rechtzeitige Anmeldung erforderlich, da Teilnehmerzahl begrenzt.
08.04.2026 Besuch des stationären Hospizes St. Elisabeth in Künzelsau
Silke Feinauer gewährt uns Einblick in die Räumlichkeiten, die Philosophie und die Arbeit des stationären Hospizes.
Ort: Hospiz St. Elisabeth, Rösleinsbergstr. 29 in 74653 Künzelsau
Beginn: 10.00 Uhr
Rechtzeitige Anmeldung erforderlich, da Teilnehmerzahl sehr begrenzt.
21.04.2026 Betreuerstammtisch zum Thema „Behindertentestament“
Dieser Betreuerstammtisch richtet sich hauptsächlich an Eltern behinderter Kinder. Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht, informiert über die Möglichkeiten der testamentarischen Gestaltung, um das elterliche Vermögen für die Familie, sowie für die Organisation der Betreuung von Menschen mit Behinderung optimal zu erhalten
Ort: Neuenstein, Evangelisches Gemeindehaus, Hintere Str. 34, 74632 Neuenstein
Beginn: 18.30 Uhr
Rechtzeitige Anmeldung erforderlich!
28.09. und 29.09.2026 Einführungsveranstaltung zum Betreuungsrecht
für Interessierte und neu zum Betreuer bestellte Personen
Ort: Max-Richard und Renate-Hofmann-Haus, Hallstattweg 34 in 74653 Künzelsau
Beginn: 19.00 Uhr an beiden Abenden
Rechtzeitige Anmeldung erforderlich, da Teilnehmerzahl begrenzt.
19.10.2026 Betreuerstammtisch zum Thema: „Schwerbehindertenrecht“
Grundlagen, Sinn und Zweck des Schwerbehindertenausweises, Vorteile und Nachteile für die Betroffenen
Referent: Mitarbeiter*in Versorgungsamt, Landratsamt Hohenlohekreis
Ort: St. Paulus Künzelsau - Gemeindesaal, Hallstattweg 13, 74653 Künzelsau
Beginn: 18.30 Uhr
Rechtzeitige Anmeldung erforderlich!
21.10.2026 Betreuerstammtisch zum Thema: „Schwerbehindertenrecht“
Grundlagen, Sinn und Zweck des Schwerbehindertenausweises, Vorteile und Nachteile für die Betroffenen
Referent: Mitarbeiter*in Versorgungsamt, Landratsamt Hohenlohekreis
Ort: Altenheim Öhringen, Konferenzraum, Krankenhausstr. 14 in 74613 Öhringen
Beginn: 18.30 Uhr
Rechtzeitige Anmeldung erforderlich!
Zum 01.06.2025 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in Kraft getreten.
Dadurch wurde die Gerichtsgebührenhaftung des Betreuten an die der Haftung des Betreuten für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers angeglichen. Gemäß § 1880 Abs. 2 BGB hat der Betreute sein Vermögen nach Maßgabe des § 90 SGB XII einzusetzen. Der Freibetrag verringert sich dadurch von 25.000,00 € auf 10.000,00 €.
Für laufenden Betreuungen sind die am 01.01.2025 für das Jahr 2025 fällig gewordenen Jahresgebühren noch nach altem Recht abzurechnen (§ 134 Abs. 1 Satz 4 GNotKG).
Bezüglich der neuen Betreuungen, die ab 01.06.2025 eingerichtet werden, werden dann bereits Kosten erhoben, wenn das Vermögen über dem Schonfreibetrag von10.000,00 € liegt, bzw. nach Maßgabe von § 1880 Abs. 2 BGB der Betroffene nicht mittellos ist.
Seit dem 15.01.2025 ist die elektronische Patientenakte aktiv. Informationen zu den Möglichkeiten für die Arbeit von rechtlichen Betreuern hat, wie die elektronische Patientenakte genutzt werden kann und wie die Betreuten informierte werden können, hat der Komunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg in Abstimmung mit der AOK zusammengestellt.
Die Informationen erhalten Sie unter dem Link
https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de/wissensportal-fuer-ehrenamtliche-betreuer/im-blick-1#c29265
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Anzahl der Unterhalts- berechtigten Personen |
Pfändungsfreigrenze bis 30.06.2025 |
Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2025 |
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Keine Unterhalts- zahlungen |
1.499,99 € |
1.599,99 € |
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Eine unterhatsberechtigte Person |
2.059,99 € |
2.149,99 € |
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Zwei unterhatsberechtigte Personen |
2.369,99 € |
2.469,99 € |
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Drei unterhatsberechtigte Personen |
2.679,99 € |
2.799,99 € |
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Vier unterhatsberechtigte Personen |
2.999,99 € |
3.119,99 € |
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Fünf unterhatsberechtigte Personen |
3.309,99 € |
3.449,99 € |